Unter Verweis auf die ungewöhnlich starken Regenfälle im Juli 2021, welche im Kreis Mettmann zu erheblichen Schäden geführt haben, hat sich der Kreis Mettmann der möglichen Vorsorgemaßnahmen angenommen. So umfasse das in den kreisangehörigen Städten betriebene nachhaltige Regenwasser-Management neben angemessen dimensionierten Regenrückhaltebecken und Kanalnetzen eine Planung, die Notabflusswege, multifunktionale Flächen und die Entsiegelung berücksichtige.
Allerdings, so der Kreis Mettmann, könne dies Schäden am individuellen Eigentum eines jeden einzelnen von uns nicht verhindern. Um Gefahren durch Starkregenereignisse vor Ort wirksam begegnen zu können, sei das Zusammenwirken von Kommunen und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erforderlich. Zur Verhinderung potenzieller Schäden könne jeder selber einiges beisteuern, zu manchen Vorsorgemaßnahmen sei jeder sogar verpflichtet.
Hierzu stellt der Kreis Mettmann einen Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten online zur Verfügung. Hierin seien die typischen Schwachstellen an Grundstücken und Gebäuden bei Starkregen dargestellt, sowie sinnvolle, vorbeugende Maßnahmen aufgezeigt. Dieser kann abgerufen werden unter